FDP Bremen
FDP Bremen
Mehr Chancen durch mehr Freiheit
Über uns
Was wir wollen
Bildung
Jedes Kind in Bremen braucht die gleichen Aufstiegschancen – egal, aus welchem Elternhaus es kommt. Bringen wir dafür die besten Schulen in die Stadtteile mit den größten Herausforderungen. Mit verpflichtendem Wirtschaftsunterricht fördern wir alltagsnahes Wissen etwa über Mietverträge und Versicherungen. In weltbeste Bildung müssen wir investieren.
Wirtschaft
Nutzen wir endlich Bremens Potenzial: Denn unsere Stadt bietet mit ihren bedeutenden Industrien und ihren Unis beste Voraussetzungen für wachsende Wirtschaft. Dafür müssen wir Bürokratie abbauen und Genehmigungsverfahren beschleunigen. Wir sind klar gegen eine Ausbildungsabgabe, denn der Mittelstand darf nicht noch stärker belastet werden.
Verkehr
Für uns Freie Demokraten sind Bus-, Bahn-, Rad-, Autofahrer und Fußgänger gleichberechtigt. Wir zeigen, wie Verkehr in Bremen mit vielen Alternativen statt ideologischen Konflikten und Verdrängung funktioniert. Den öffentlichen Nahverkehr stärken wir, indem wir in Taktung, Qualität und Anbindung der Stadtteile investieren. Außerdem setzen wir uns für den Ausbau der Bahninfrastruktur ein, mit mehr Gleisen nach Bremen-Nord und Bremerhaven.
Neuigkeiten
▪️Was ist passiert? Bei der jüngsten Änderung des Tabaksteuergesetzes unterlief dem Bundesfinanzministerium eine schwere Gesetzgebungspanne: Die erst für 2027 vorgesehenen Steuererhöhungen gelten deshalb bereits seit dem 21. Oktober 2026, während für Vapes und E-Zigaretten bis Jahresende überhaupt kein Steuersatz festgelegt ist. ▪️Was will Klingbeil jetzt tun? Er möchte die Steuersätze nun per Gesetz rückwirkend anpassen. ▪️Ist das verfassungsmäßig zulässig? Sehr wahrscheinlich nicht. Wolfgang Kubicki: „Rückwirkend Steuern zu erheben, ist im Rechtsstaat grundsätzlich ein No-Go und allenfalls in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig. Vieles spricht dafür, dass Klingbeils Reparaturgesetz verfassungswidrig ist. Die Begründung des Bundesfinanzministeriums ist ausgesprochen dünn und reicht bei Weitem nicht aus. Was das Ministerium hier einmal mehr vorgelegt hat, schafft keine Rechtssicherheit, sondern sorgt für weiteres Chaos und zusätzliche Verunsicherung. Der Bundestag darf eine solche Vorlage nicht einfach abnicken. Er sollte sich sehr genau überlegen, ob er erneut eine Formulierungshilfe von Lars Klingbeil durchwinkt, ohne die verfassungsrechtlichen Konsequenzen ernsthaft zu prüfen. Wer rückwirkend in bestehende Rechtspositionen eingreift, muss dafür eine tragfähige verfassungsrechtliche Begründung liefern. Bislang ist das Bundesfinanzministerium diesen Nachweis schuldig geblieben. Rechtsstaatlichkeit ist keine lästige Formalie, die man mit einer dünnen Ministeriumsbegründung aushebeln kann. Klingbeil kann es einfach nicht.“
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